RS Vwgh 1997/5/28 94/13/0015

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Stützt sich die Berufungsbehörde in ihrer Beurteilung auf - allerdings im Berufungsverfahren, und zwar insb in der durchgeführten mündlichen Verhandlung nicht erörterte - Umstände, die vom Abgabepflichtigen selbst vorgebracht worden sind, liegt darin kein Verstoß gegen ein "Überraschungsverbot" (Hinweis E 30.5.1995, 93/13/0217).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130015.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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