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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Stützt sich die Berufungsbehörde in ihrer Beurteilung auf - allerdings im Berufungsverfahren, und zwar insb in der durchgeführten mündlichen Verhandlung nicht erörterte - Umstände, die vom Abgabepflichtigen selbst vorgebracht worden sind, liegt darin kein Verstoß gegen ein "Überraschungsverbot" (Hinweis E 30.5.1995, 93/13/0217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130015.X02Im RIS seit
20.11.2000