Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2Stammrechtssatz
Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern eine Gestaltung der Vertragsbedingungen wie unter Fremden erforderlich (Hinweis E 5.11.1991, 89/13/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130015.X03Im RIS seit
20.11.2000