RS Vwgh 1997/5/28 97/12/0101

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs2;
GehG 1956 §15 Abs3 Z2;
GehG 1956 §19a;

Rechtssatz

Erbringt der Beamte die Dienstleistungen im Ausland dauernd und regelmäßig, kann die Erschwerniszulage iSd § 15 Abs 2 GehG pauschaliert werden, wenngleich die (hier) belastenden Faktoren zwar naturgemäß (insbesondere jahreszeitlich bedingt) nicht stets gleichbleibend einwirken, wohl aber einer Durchschnittsbetrachtung zugänglich sind (hier: Besondere klimatische Verhältnisse iVm den besonderen Umweltbelastungen, Anfälligkeit für Krankheiten durch die von österr Verhältnissen abweichende Qualität des Trinkwassers und der Lebensmittel am Dienstort New Dehli; Hinweis E 24.10.1996, 92/12/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120101.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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