RS Vwgh 1997/5/28 92/13/0273

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0139 8

Stammrechtssatz

Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen nur Wirtschaftsgüter in Betracht, die ihrer Beschaffenheit nach denkbar auch Betriebsvermögen sein könnten. Gegenstände, bei denen ein Zusammenhang mit dem Betrieb offensichtlich nicht bestehen kann, sind hievon als notwendiges Privatvermögen ausgeschlossen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 17 zu § 5 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992130273.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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