RS Vwgh 1997/5/28 97/13/0004

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §55 Abs1;

Rechtssatz

Für den Anspruch auf Kostenersatz nach § 55 Abs 1 zweiter Satz ist es rechtlich ohne Bedeutung, daß der ausständige Bescheid noch vor Einleitung des Vorverfahrens erlassen wurde (Hinweis B VS 30.3.1977, 1186/76, VwSlg 5111 F/1977).

Schlagworte

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997130004.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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