RS Vwgh 1997/5/28 92/13/0273

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Betriebsausgaben setzen Aufwendungen voraus, diese müssen nachgewiesen oder, wenn dies nicht möglich erscheint, zumindest glaubhaft gemacht werden (Hinweis E 6.10.1961, 1070/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992130273.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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