RS Vwgh 1997/5/28 94/13/0032

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Ebenso wie Aufwendungen für die Anschaffung einer Kapitalanlage stellen Anwaltskosten iZm einer Kapitalforderung keinesfalls Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dar. In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, daß Leistungen iZm einer zum Privatvermögen

gehörenden Kapitalforderung nicht für das Unternehmen des Steuerpflichtigen ausgeführt wurden, sodaß eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130032.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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