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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen eines Arbeitnehmers iZm seiner Betriebsratstätigkeit sind keine Werbungskosten, soweit die Betriebsratstätigkeit nicht ihrerseits eine Einkunftsquelle darstellt (Hinweis E 21.11.1995, 95/14/0070; E 20.6.1995, 92/13/0298).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130203.X02Im RIS seit
20.11.2000