RS Vwgh 1997/5/28 94/13/0203

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Aufwendungen eines Arbeitnehmers iZm seiner Betriebsratstätigkeit sind keine Werbungskosten, soweit die Betriebsratstätigkeit nicht ihrerseits eine Einkunftsquelle darstellt (Hinweis E 21.11.1995, 95/14/0070; E 20.6.1995, 92/13/0298).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130203.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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