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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit einer Betätigung ihrer tatsächlichen Geschäftsführung nach ist das Streben nach Verwirklichung gemeinnütziger Satzungszwecke mit den statutengemäß dazu vorgesehenen Mitteln. Bleibt in Betrachtung der entfalteten Tätigkeit nur das Bild typischer gewerblicher Betätigung übrig, dann wird eine solche Betätigung nicht deswegen wieder gemeinnützig, weil sie in bestimmten Perioden ertraglos oder verlustreich geworden ist. Eine gewerbliche Betätigung verliert diesen Charakter nicht schon dadurch, daß sie in einzelnen Besteuerungsperioden negative Ergebnisse ausweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130219.X02Im RIS seit
20.11.2000