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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0114Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0285 E 22. Juni 1987 VwSlg 12471 A/1987 RS 1Stammrechtssatz
Der Gesetzgeber hat die Gewährung einer "Urlaubsentschädigung" für Beamte bewußt verneint, es liegt daher diesbezüglich eine echte, im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke nicht vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3UrlaubsentschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997120106.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009