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L26004 Lehrer/innen OberösterreichNorm
ASVG §203 Abs1 impl;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Bedingtheit der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Folgen des Arbeitsunfalles bzw Dienstunfalles gehen Rechtsprechung und Lehre von der Theorie der "wesentlichen Bedingung" aus. Danach ist es für eine solche Bedingtheit - dann, wenn der Unfallschaden auf mehrere Ursachen zurückgeht - erforderlich, daß der Unfall eine wesentliche Ursache der Schädigung ist. Dies ist er dann, wenn er nicht im Hinblick auf andere mitwirkende Ursachen erheblich in den Hintergrund tritt. Nur jene Bedingung, ohne deren Mitwirkung der Erfolg überhaupt nicht oder nur zu einem erheblich anderen Zeitpunkt oder nur im geringeren Umfang eingetreten wäre, ist wesentliche Bedingung.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 wesentliche BedingungDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wesentliche BedingungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120042.X02Im RIS seit
27.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010