RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0109

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/13/0153 E 28. Mai 1997 96/15/0158 E 10. September 1998

Rechtssatz

Der Pauschbetrag des § 34 Abs 8 zweiter Satz EStG 1988 steht für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996130109.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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