RS Vwgh 1997/5/28 97/12/0101

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;

Rechtssatz

Bei einem Auslandeinsatz des Beamten kommt der Entfernung des Dienstortes von Österreich für sich allein iSd § 19 GehG keine Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120101.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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