RS Vwgh 1997/5/30 97/02/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/02/0195

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/18 95/18/0758 1

Stammrechtssatz

§ 63 Abs 3 AVG verlangt eine Darstellung der Partei, ob und aus welchen Gründen sie den in erster Instanz ergangenen Bescheid hinsichtlich des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes oder hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage bekämpft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020194.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten