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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1991 §7;Rechtssatz
Eine Einschränkung des - allenfalls - durch Art 8 Abs 1 MRK geschützten Rechtes auf Familiennachzug zur Mutter der Antragstellerin (einer rechtskräftig abgewiesenen Asylwerberin) durch § 6 Abs 2 AufenthaltsG 1992 wäre im Beschwerdefall aus dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung und des damit verbundenen Rechtes des Staates auf Regelung der Neuzuwanderung aus dem Grunde des Art 8 Abs 2 MRK gerechtfertigt (Hinweis E 10.12.1996, 95/19/0578).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996191093.X03Im RIS seit
11.07.2001