RS Vwgh 1997/5/30 96/19/0448

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Veröffentlicht am 30.05.1997
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2;
AVG §68 Abs1;
MRK Art8;

Rechtssatz

Nach § 6 Abs 2 AufenthaltsG 1992 ist eine Bedachtnahme auf die privaten und familiären Interessen durch die Behörde jedenfalls in Ansehung von rechtskräftig abgewiesenen Asylwerbern nicht vorgesehen, wenn diese sich nach rechtskräftigem Abschluß ihres Asylverfahrens schon längere Zeit unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (Hinweis EB E 3.10.1996, 96/19/1806; Hinweis E 18.9.1995, 95/18/1076; Hinweis EB E 26.3.1996, 95/19/0277).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996190448.X05

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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