RS Vfgh 1995/12/1 V104/95

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Veröffentlicht am 01.12.1995
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Index

50 Gewerberecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art18 Abs2
Baugewerbe-BefähigungsnachweisV §2
GewO 1994 §22 Abs4

Leitsatz

Gesetzwidrigkeit des absoluten Verbots der Nachsichtserteilung vom Befähigungsnachweis in der Baugewerbe-BefähigungsnachweisV wegen Überschreitens der gesetzlichen Verordnungsermächtigung

Rechtssatz

§2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27.02.80, BGBl 107/1980, über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Baugewerbe (Baugewerbe-BefähigungsnachweisV) wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Das absolute, auch alle Teiltätigkeiten der von der Baugewerbe-BefähigungsnachweisV erfaßten Gewerbe umfassende Verbot der Nachsichtserteilung vom Befähigungsnachweis geht über die gesetzliche Ermächtigung des §22 Abs4 GewO 1994 hinaus. Der in Prüfung genommene §2 der Verordnung war daher aufzuheben.

(Anlaßfall: E v 02.12.95, B2682/94 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, Nachsicht (vom Befähigungsnachweis), Baugewerbe, Befähigungsnachweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:V104.1995

Dokumentnummer

JFR_10048799_95V00104_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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