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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0068 3 (hier: Bedachtnahme auf die wesentlichen Sachverhaltselemente des § 29 b StVO bei Erstellung des Gutachtens im Verfahren betreffend Ausstellung eines Behindertenausweises gemäß § 29b StVO).Stammrechtssatz
Erstellt ein Sachverständiger ein schlüssiges Gutachten, so hat auf diese Eigenschaft der Umstand, daß der Sachverständige gleichzeitig eine " juristische Wertung " vorgenommen hat, keinen Einfluß. Eine Befangenheit des Sachverständigen liegt insoweit nicht vor.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverständiger GutachtenAnforderung an ein GutachtenGutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995020188.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010