RS Vwgh 1997/5/30 95/02/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1997
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0068 3 (hier: Bedachtnahme auf die wesentlichen Sachverhaltselemente des § 29 b StVO bei Erstellung des Gutachtens im Verfahren betreffend Ausstellung eines Behindertenausweises gemäß § 29b StVO).

Stammrechtssatz

Erstellt ein Sachverständiger ein schlüssiges Gutachten, so hat auf diese Eigenschaft der Umstand, daß der Sachverständige gleichzeitig eine " juristische Wertung " vorgenommen hat, keinen Einfluß. Eine Befangenheit des Sachverständigen liegt insoweit nicht vor.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverständiger GutachtenAnforderung an ein GutachtenGutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995020188.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten