RS Vwgh 1997/5/30 97/19/0822

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Veröffentlicht am 30.05.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs6;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/0823

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/06/19 95/01/0448 2

Stammrechtssatz

Einem beim VwGH gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann gem § 62 Abs 1 VwGG iVm § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (hier erübrigt sich diese Entscheidung angesichts der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997190822.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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