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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 292 ff ASVG ist im Bereich der Arbeitslosenversicherung mangels einer bestehenden planwidrigen Rechtslücke kein Raum. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes (iS einer Grundversorgung) ist nämlich (außerhalb des gesetzlichen Pensionssystems) die Sozialhilfe zuständig.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080047.X01Im RIS seit
18.10.2001