RS Vwgh 1997/6/3 96/08/0374

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1997
beobachten
merken

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §14 Abs1;
BEinstG §14 Abs2;
BEinstG §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0026 3

Stammrechtssatz

Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ergibt sich nicht schon aus der Tatsache der infolge einer Gesundheitsschädigung um mindestens 50 vH geminderten Erwerbsfähigkeit, sondern es bedarf des "Nachweises" durch einen rechtskräftigen Bescheid im Sinne des § 14 Abs 1 und, sofern ein solcher Bescheid nicht vorliegt, eines Bescheides des örtlich zuständigen Landesinvalidenamtes nach § 14 Abs 2 BEinstG, mit dem die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird

(Hinweis E 25.9.1985, 84/09/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080374.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten