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20/11 GrundbuchNorm
LiegTeilG 1929 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Aufzählung in § 1 Abs 1 LiegTeilG ist taxativ. Dies ergibt sich unmißverständlich aus dem Wortlaut dieses Absatzes im Einklang mit der Struktur des gesamten Paragraphen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060155.X01Im RIS seit
29.01.2002