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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Es ergibt sich aus den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens, insbesondere aus § 13a AVG, nicht, daß die Verwaltungsbehörde im Hinblick auf ein gegenüber einer Partei ergangenes Erkenntnis des VwGH eine Rechtsbelehrung vorzunehmen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060081.X01Im RIS seit
20.11.2000