RS Vwgh 1997/6/3 97/06/0081

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Veröffentlicht am 03.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Es ergibt sich aus den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens, insbesondere aus § 13a AVG, nicht, daß die Verwaltungsbehörde im Hinblick auf ein gegenüber einer Partei ergangenes Erkenntnis des VwGH eine Rechtsbelehrung vorzunehmen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060081.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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