RS Vwgh 1997/6/3 95/08/0044

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Veröffentlicht am 03.06.1997
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Index

L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
SHG Slbg 1975 §9 Abs1;

Rechtssatz

Konnte angesichts der Zeitraumbezogenheit von Bescheiden über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialhilferecht (Hinweis E 27.4.1993, 93/08/0019) während des Zeitraumes, über den mit dem angefochtenen Bescheid entschieden wurde, ein Einsatz der Arbeitskraft des Hilfesuchenden aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verlangt werden, läßt sich die Richtsatzunterschreitung für diesen Zeitraum auch nicht damit begründen, daß ein Einsatz der Arbeitskraft in den Monaten vor diesem Zeitraum wegen der mangelnden Arbeitsbereitschaft des Hilfesuchenden unterblieben sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080044.X02

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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