RS Vwgh 1997/6/10 97/07/0007

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs2;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Die Berufung eines Fischereiberechtigten, die keine konkretisierten, den Interessen der Fischerei dienenden Vorschläge, die geeignet wären, in die Bewilligung des beantragten Wasserbauvorhabens Eingang zu finden, enthält, ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. Auf Grund einer solcher Berufung darf die Berufungsbehörde nicht mit einer Entscheidung nach § 66 Abs 2 AVG vorgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070007.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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