RS Vwgh 1997/6/10 97/07/0018

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §21;
FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs2;

Rechtssatz

Die Autonomie einer Agrargemeinschaft kann nur im Rahmen der Gesetze und der Satzungsbestimmungen zum Tragen kommen. Als Instrument, um eindeutige Satzungsbestimmungen wie jene, die den Zweck der Gemeinschaft regeln, zu umgehen, ist die Gemeinschaftsautonomie nicht geeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070018.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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