RS Vwgh 1997/6/10 96/07/0205

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs1;

Rechtssatz

Eine Person, die ihre Parteistellung im erstinstanzlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren auf die Behauptung der Beeinträchtigung ihrer Liegenschaft A stützt, deren Eigentümerin sie jedoch nicht ist, und die erstmals in einer Mitteilung an die Berufungsbehörde behauptet, Eigentümerin der Liegenschaft B zu sein, ist bezüglich der Behauptung der Beeinträchtigung ihrer Liegenschaft B gemäß § 42 Abs 1 AVG präkludiert.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070205.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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