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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Eine Person, die ihre Parteistellung im erstinstanzlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren auf die Behauptung der Beeinträchtigung ihrer Liegenschaft A stützt, deren Eigentümerin sie jedoch nicht ist, und die erstmals in einer Mitteilung an die Berufungsbehörde behauptet, Eigentümerin der Liegenschaft B zu sein, ist bezüglich der Behauptung der Beeinträchtigung ihrer Liegenschaft B gemäß § 42 Abs 1 AVG präkludiert.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070205.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2009