RS Vwgh 1997/6/10 97/07/0007

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs2;
AVG §8;
VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage der Vernässung von Anrainergrundstücken ist ein Thema, zu welchem dem Fischereiberechtigten nach § 15 Abs 1 WRG von vornherein kein Mitspracherecht zukommt. Da die Gründe für eine Aufhebung des Bescheides betreffend die Bewilligung des Wasserbauvorhabens nach § 66 Abs 2 AVG für die Erstbehörde bindend sind (Hinweis E 25.5.1982, 81/07/0008, VwSlg 10744 A/1982), wird mit der Aussage in der Begründung des Bescheides der Berufungsbehörde, daß im fortgesetzten Verfahren ua die Frage der Vernässung angrenzender Grundstücke im Mittelpunkt zu stehen habe, ein Thema wieder zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, welches auf Grund der Berufung (allein) eines Fischereiberechtigten nicht mehr Verfahrensgegenstand sein kann. Schon aus diesem Grund erweist sich der genannte Bescheid als inhaltlich rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070007.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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