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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Den Fischereiberechtigten nach § 15 Abs 1 WRG kommt ein Anspruch auf Abweisung des Bewilligungsantrages nicht zu. Den Fischereiberechtigten ist die Obliegenheit auferlegt, dem projektierten Vorhaben mit solchen konkretisierten Vorschlägen zu begegnen, die sich dazu eignen, in die Bewilligung des beantragten Vorhabens durch Vorschreibung von Auflagen Eingang zu finden (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058; Hinweis EB E 28.1.1992, 91/07/0012).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070007.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018