RS Vwgh 1997/6/10 97/07/0018

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Index

L65000 Jagd Wild
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §21;
FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs2;
JagdRallg;

Rechtssatz

Enthält die Satzung einer Agrargemeinschaft die Berechtigung der Gemeinschaftsmitglieder, an der Nutzung des Gemeinschaftsvermögens und an der Verwaltung der Gemeinschaft gem dieser Satzung teilzunehmen, so räumt die entsprechende Bestimmung der Satzung den einzelnen Mitgliedern keinen Anspruch darauf ein, daß die Eigenjagd der Gemeinschaft an sie verpachtet wird.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien BodenreformJagdrecht und Jagdrechtsausübung Eigenjagd Ausübung und Nutzung Eigenjagdrecht der AgrargemeinschaftJagdrecht und Jagdrechtsausübung Eigenjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070018.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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