RS Vwgh 1997/6/11 96/21/0964

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Veröffentlicht am 11.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
FrG 1993 §18 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Beh, daß bei einem monatlichen Einkommen der Ehegattin des Fremden in der Höhe von S 13116,-- netto, 14 mal jährlich, der Unterhalt für zwei Personen nicht gesichert sein soll, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Die Beh hat hiezu ihre Überlegungen offenzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996210964.X03

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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