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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die Beurteilung der Beh, daß bei einem monatlichen Einkommen der Ehegattin des Fremden in der Höhe von S 13116,-- netto, 14 mal jährlich, der Unterhalt für zwei Personen nicht gesichert sein soll, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Die Beh hat hiezu ihre Überlegungen offenzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996210964.X03Im RIS seit
29.01.2002