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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Daß der Asylwerber nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in den Staatsdienst aufgenommen worden ist, obwohl er von den Behörden seines Heimatlandes bereits mehrfachen Verhören und damit zumindest dem Verdacht einer regimekritischen Einstellung ausgesetzt gewesen ist, könnte mangelnde Verfolgungsmotivation des Heimatlandes indizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010627.X03Im RIS seit
20.11.2000