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72 Wissenschaft, HochschulenNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "im selben Verhältnis wie im Kollegialorgan" in §15 Abs9 UOG mit E v 29.11.95, G1249/95 ua.
Bei diesem Ergebnis braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob die belangte Behörde die zur Erlassung des angefochtenen Bescheides zuständige Behörde war.
Schlagworte
VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B170.1993Dokumentnummer
JFR_10048795_93B00170_01