RS Vfgh 1995/12/5 B170/93

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Veröffentlicht am 05.12.1995
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72 Wissenschaft, Hochschulen
72/01 Hochschulorganisation

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "im selben Verhältnis wie im Kollegialorgan" in §15 Abs9 UOG mit E v 29.11.95, G1249/95 ua.

Bei diesem Ergebnis braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob die belangte Behörde die zur Erlassung des angefochtenen Bescheides zuständige Behörde war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B170.1993

Dokumentnummer

JFR_10048795_93B00170_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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