RS Vwgh 1997/6/11 95/01/0627

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Veröffentlicht am 11.06.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/01/0466 1

Stammrechtssatz

Die "Glaubhaftmachung" wohlbegründeter Furcht gemäß § 3 AsylG 1991 setzt positiv getroffene Feststellungen von seiten der Behörde und somit die Glaubwürdigkeit des diesen Feststellungen zugrundeliegenden Vorbringens des Asylwerbers voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010627.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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