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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/01/0456 2 (hier: Es widerspricht nicht der Lebenserfahrung, daß jemand, der bereits ein Jahr zuvor wegen Predigten mit politisch - religiösem Inhalt in Haft war, nicht selbst die ihm mitgeteilte Umstellung seines Hauses durch die Polizei überprüft)Stammrechtssatz
Ein Asylwerber braucht seine Verhaftung im Heimatland nicht abzuwarten, wenn für deren unmittelbares Bevorstehen hinreichend triftige Gründe behauptet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010033.X01Im RIS seit
20.11.2000