RS Vwgh 1997/6/11 95/01/0627

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Veröffentlicht am 11.06.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/26 94/20/0820 2

Stammrechtssatz

Allein aus der Tatsache der Besorgung eines Reisepasses und eines Personalausweises (mit anderen Personaldaten) kann nicht auf das Nichtvorliegen der Flüchtlingseigenschaft rückgeschlossen werden, wenn nicht geklärt wird, ob es lediglich die beabsichtigte Flucht war, die den Asylwerber dazu veranlaßte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010627.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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