Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §145;Rechtssatz
Auch wenn man zugunsten des Fremden, eines türkischen Staatsangehörigen, berücksichtigt, daß seiner Mutter in Österreich das alleinige Sorgerecht für ihn zukommt, ändert dies nichts an der im konkreten Fall getroffenen Beurteilung, daß die Auswirkungen des Aufenthaltsverbotes auf die Lebenssituation des Fremden und seiner Familie nicht schwerer wögen als die gegenläufigen öffentlichen Interessen an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes, weil das Fehlverhalten des Fremden als besonders schwerwiegend einzustufen ist und im Lichte des Aufenthaltsverbotes (erforderlichenfalls) eine andere Regelung getroffen werden kann (hier: Der Fremde wurde vom Jugendgerichtshof Wien wegen Vergehens der Nötigung sowie wegen des Verbrechens der Vergewaltigung und des gewerbsmäßigen Diebstahles zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 10 Monaten rechtskräftig verurteilt; er lebt seit ca 3 Jahren und 10 Monaten in Österreich und hat jede Berufsausbildung abgebrochen).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997180004.X01Im RIS seit
11.07.2001