RS Vwgh 1997/6/13 94/19/0614

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1997
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0745 3 (hier: einmalige Plünderung des Geschäftes)

Stammrechtssatz

Haben die geschilderten Maßnahmen (hier Hausdurchsuchungen) nicht jene Intensität erreicht, daß von einer Verfolgung iSd Konvention, die eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage voraussetzt, gesprochen werden kann, liegt kein Fluchtgrund iSd Konvention vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994190614.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten