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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer gegen eine Auskunft der Bundespolizeidirektion betreffend Verurteilungen des Einschreiters gerichteten Eingabe mangels Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Bei der bekämpften Mitteilung der Bundespolizeidirektion Wien an das Bundesministerium für Inneres vom 29.05.95 handelt es sich offenkundig nicht um einen letztinstanzlichen Bescheid einer Verwaltungsbehörde.
Auch räumt keine Verfassungsvorschrift dem Verfassungsgerichtshof die Kompetenz dazu ein, dem Begehren des Einschreiters auf Beigabe eines Pflichtverteidigers zu entsprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B3638.1995Dokumentnummer
JFR_10048787_95B03638_01