RS Vwgh 1997/6/18 96/03/0384

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Veröffentlicht am 18.06.1997
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §100;

Rechtssatz

Nach § 100 KFG ist nur strafbar, wer andere optische Warnzeichen als kurze Blinkzeichen, wer optische Warnzeichen mit anderen als den im § 22 Abs 2 KFG angeführten Vorrichtungen und wer (kurze) Blinkzeichen durch längere Zeit abgibt (Hinweis: E 14.12.1988, 88/02/0160, 0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996030384.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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