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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art8 Abs1;Rechtssatz
Die (vom Strafgefangenen wahrgenommene) Möglichkeit von Familienbesuchen gem § 93 Abs 2 StVG bietet eine hinreichende gesetzliche Verwirklichung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Achtung des Familienlebens, das im übrigen zulässigerweise durch die Abschließung in einer Justizanstalt erheblich eingeschränkt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200538.X06Im RIS seit
11.07.2001