RS Vwgh 1997/6/19 95/20/0538

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1997
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
25/02 Strafvollzug

Norm

MRK Art8 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
StVG §20 Abs1;
StVG §20 Abs2;
StVG §21 Abs1;
StVG §21 Abs2;
StVG §22 Abs2;
StVG §93 Abs2;
StVG §98 Abs2;

Rechtssatz

Der Eingriff in das Grundrecht des Strafgefangenen auf Achtung seines Familienlebens dadurch, daß ihm der Besuch seines Sohnes außerhalb der Anstalt in der Wohnung der Kindesmutter (innerhalb der Anstalt wird der regelmäßige Besuch nicht unterbunden) verwehrt wird, ist sowohl gesetzlich vorgesehen, als auch eine Maßnahme, die in einer demokratischen Gesellschaft zur Verteidigung der Ordnung notwendig ist (Hinweis E EKMR 3.10.1978, 8166/78, Albert und Margrit Graf-Zwahlen gegen die Schweiz, EuGRZ 1978, 518;

B BVerfG 6.4.1976, 2 BvR 61/76, EuGRZ 1976, 173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200538.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten