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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art8 Abs1;Rechtssatz
Der Strafvollzug hat gemäß § 20 StVG insbesondere die Resozialisierung des Verurteilten zu fördern, die jedoch bei (prinzipieller) Abschließung von der Außenwelt (also nicht im Familienkreis) zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200538.X07Im RIS seit
11.07.2001