RS Vwgh 1997/6/19 95/20/0538

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Veröffentlicht am 19.06.1997
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Index

19/05 Menschenrechte
25/02 Strafvollzug

Norm

MRK Art8 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
StVG §20 Abs1;
StVG §20 Abs2;
StVG §21 Abs1;
StVG §21 Abs2;

Rechtssatz

Der Strafvollzug hat gemäß § 20 StVG insbesondere die Resozialisierung des Verurteilten zu fördern, die jedoch bei (prinzipieller) Abschließung von der Außenwelt (also nicht im Familienkreis) zu erfolgen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200538.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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