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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Annahme, die Verfolgungssituation des Asylwerbers sei "topographisch" beschränkt, es hätte für ihn "daher" eine sogenannte inländische Fluchtalternative bestanden, erfordert - insb wenn diese Annahme bestritten wird - eine nachvollziehbare, auf vorliegende Ermittlungsergebnisse gestützte Begründung.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200754.X01Im RIS seit
20.11.2000