RS Vwgh 1997/6/19 95/20/0754

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Veröffentlicht am 19.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Die Annahme, die Verfolgungssituation des Asylwerbers sei "topographisch" beschränkt, es hätte für ihn "daher" eine sogenannte inländische Fluchtalternative bestanden, erfordert - insb wenn diese Annahme bestritten wird - eine nachvollziehbare, auf vorliegende Ermittlungsergebnisse gestützte Begründung.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200754.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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