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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/30 95/19/0067 2Stammrechtssatz
Um dem Vorbringen des Asylwerbers insgesamt asylrechtliche Relevanz zuzusprechen, ist es keinesfalls erforderlich, daß gegen den Asylwerber bereits tatsächlich Verfolgungshandlungen gesetzt wurden; umso weniger, daß der Asylwerber Verfolgung bereits erdulden mußte. Die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung genügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995200774.X01Im RIS seit
20.11.2000