Index
63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Bestätigung einer Entscheidung des Zentralausschusses hinsichtlich der Aufteilung einer zusätzlichen Freistellung zugunsten der Funktionäre einer bestimmten ListeRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin gegen die Freistellungsregelung des Zentralausschusses zugunsten der Funktionäre der "Liste der Tiroler Pflichtschullehrer - Christliche Fraktion".
Es ist von vornherein ausgeschlossen, daß die Aufhebung dieses Beschlusses des Zentralausschusses ein subjektives Recht der Beschwerdeführerin berührte (B v 11.03.94, B836/92). In der Mitwirkung der Beschwerdeführerin an der Fassung des hier maßgeblichen Beschlusses des Zentralausschusses aber liegt die Ausübung einer Funktion, die - da gesetzlich nichts anderes normiert ist - die Rechtssphäre der Beschwerdeführerin nicht berührt (vgl. in diesem Zusammenhang etwa VfSlg. 9638/1983 mwH).
Im übrigen wie E v 29.11.95, B1120/93.
Schlagworte
VfGH / Legitimation, PersonalvertretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2001.1992Dokumentnummer
JFR_10048787_92B02001_01