RS Vwgh 1997/6/24 95/08/0064

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §8 Abs1 Z3 litc;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff der "Unterbringung" einer Person in einer "Einrichtung" mag sie der Ausbildung, dem Strafvollzug oder der medizinischen Rehabilitation oder der Gesundheitsvorsorge dienen, schließt im allgemeinen Sprachgebrauch ein Element der Dauer ein, das im Falle einer bloßen Vorsprache bei einer solchen Einrichtung, ihrer ambulanten Inanspruchnahme oder anderer kurzfristiger Aufenthalte nicht gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080064.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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