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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/08/0046 E 3. April 2001Rechtssatz
Der gemäß § 13 KollV für die Landarbeiter in den bäuerlichen Betrieben im Bundesland Kärnten (idF vor der 1993 in Kraft getretenen Änderung) für die "freie Station" in Anrechnung zu bringende Betrag ist Teil des Bruttolohnes, weshalb sich die Regelung über den der verminderten Arbeitsfähigkeit "entsprechenden" Teil des "Lohnes" und die "Kürzung des Bruttolohnes im gleichen Prozentsatz" auf den Gesamtbetrag beziehen muß.
Schlagworte
Kollektivvertrag NachverrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080100.X01Im RIS seit
28.08.2001