RS Vwgh 1997/6/24 95/08/0100

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
KollV Landarbeiter bäuerliche Betriebe Krnt §13;
KollV Landarbeiter bäuerliche Betriebe Krnt §9;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/08/0046 E 3. April 2001

Rechtssatz

Der gemäß § 13 KollV für die Landarbeiter in den bäuerlichen Betrieben im Bundesland Kärnten (idF vor der 1993 in Kraft getretenen Änderung) für die "freie Station" in Anrechnung zu bringende Betrag ist Teil des Bruttolohnes, weshalb sich die Regelung über den der verminderten Arbeitsfähigkeit "entsprechenden" Teil des "Lohnes" und die "Kürzung des Bruttolohnes im gleichen Prozentsatz" auf den Gesamtbetrag beziehen muß.

Schlagworte

Kollektivvertrag Nachverrechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080100.X01

Im RIS seit

28.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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