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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Wr ParkometerG hegt der VwGH unter dem Blickwinkel des § 14 Abs 1 Z 13 FAG 1979 keine Bedenken, weil danach eine Gemeindeabgabe von Verfassungs wegen auf den (dort den Gemeingebrauch überschreitenden) Gebrauch öffentlichen Gutes IN Gemeinden eingeschränkt, nicht auf das öffentliche Gut DER Gemeinden eingeschränkt sein muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995170500.X04Im RIS seit
26.11.2001