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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/08/0030 96/08/0038Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/21 91/08/0145 4Stammrechtssatz
Die Verpflichtung zum Rückersatz von Arbeitslosengeld gem § 25 Abs 1 AlVG hat zur Voraussetzung, daß das Arbeitslosengeld unberechtigt empfangen worden ist. Ist diese Frage jedoch noch nicht geklärt, ist der gesamte Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080029.X05Im RIS seit
18.10.2001